FAQs

Oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.

Vor Unterzeichnung eines Mietvertrages benötigen wir vom Mietinteressenten folgende Unterlagen:

  • Mieterselbstauskunft
  • Kopie Personalausweis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • 3 aktuelle Einkommensnachweise

Der an den Vermieter/Verwalter zu zahlende monatliche Mietbetrag setzt sich aus der Kaltmiete und den Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten zusammen und wird im Mietvertrag vereinbart.

Weitere monatliche Zusatzkosten, die der Mieter trägt, sind:

  • Stromkosten
  • Hausrat-/Haftpflichtversicherung
  • Telefon-/Internetanschluss
  • eventl. Kabel-/Fernsehgebühren

Zu Mietbeginn ist bei uns als Verwaltung eine Mietkaution zu hinterlegen und soll gegenüber Mietschäden absichern. Sie darf höchstens 3 Nettokaltmieten betragen.

Als Nebenkosten beim Immobilienkauf werden alle Kosten bezeichnet, die zusätzlich zum Kaufpreis für die Immobilie entstehen. Diese belaufen sich in der Regel bei ca. 10 – 15 % des Kaufpreises:

  • Grunderwerbssteuern: 3,5 % des Kaufpreises (in Sachsen)
  • Notargebühren: rd. 1 % des Kaufpreises
  • Grundbuchkosten: nach Gebührenliste
  • Maklerprovision: 3 - 7 % des Kaufpreises
  • Nebenkosten f. Finanzierung: je nach Bank/Kreditinstitut

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist eine Gebühr, die Immobilienmakler erhalten, wenn sie eine Immobilie erfolgreich vermittelt haben. Eine erfolgreiche Vermittlung besteht, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Es handelt sich bei der Maklerprovision um ein erfolgsabhängiges Honorar – welchen Aufwand der Makler für die Erreichung des Ziels hatte, spielt keine Rolle.

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, will in der Regel einen idealen Preis erzielen und gleichzeitig, dass alles reibungslos über die Bühne geht. Das bedeutet, dass der Interessent und Käufer auch in der Lage ist, die Immobilie zu bezahlen, oder einen Kredit von der Bank bekommt, um den Kauf zu finanzieren. Es ist möglich, dass die komplette Abwicklung beim Hausverkauf privat organisiert wird, allerdings wird dieser Aufwand in der Regel vollkommen unterschätzt.

Als Makler für die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses übernehmen wir dabei folgende Aufgaben:

  • Werteinschätzung der Immobilien (unter Berücksichtigung von Bodenricht- und Marktwerten, Lage, Größe, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattungsmerkmale, Rep.-Rückstau)
  • Anfertigung Exposé
  • Inserierung
  • Besichtigungen mit Kaufinteressenten
  • Prüfung der Liquidität des Kaufinteressenten
  • Zusammenstellung der Unterlagen für finanzierende Bank
  • Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages im Notariat
  • Besprechung mit Verkäufer/Käufer des Kaufvertragsentwurfes
  • Terminisierung/Organisation der Beurkundung im Notariat
  • Protokollierung der Übergabe der Immobilie von Verkäufer an Käufer
  • Mitteilung der protokolierten Zählerstände bei den öffentlichen Versorgern

Dabei fallen für den Verkäufer keine Maklergebühren an, denn beim Immobilienverkauf werden die Kosten in der Regel durch den Käufer getragen.

Der Makler-Auftrag ist für den Verkäufer kostenfrei. Die Maklergebühren werden beim Immobilienverkauf in der Regel vom Käufer getragen. Weiterhin übernimmt der Käufer auch die Notarkosten der notariellen Beurkundung.

Hinweis:
Sollte die Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet sein, die mit Hilfe des Kaufpreises abgelöst wird, muss der Verkäufer die Kosten für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch tragen.